Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )
der ZiNa Sports GmbH für die Nutzung des Sportgeländes Arboretum NaturparcoursStand: März 2018
1. Nutzungsvoraussetzung
1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Sportgeländes Arboretum Naturparcours ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Anlage bestätigt der Teilnehmer, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltslos damit einverstanden ist.
1.2 Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Naturparcours zu zahlen.
1.3 Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson müssen zur Nutzung des Naturparcours eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages des in seiner Obhut befindlichen Kindes. Die Benutzung des Naturparcours durch unter 18-jährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich.
1.4 Der Teilnehmer versichert, dass sein angegebenes Geburtsdatum und alle von ihm bei der Anmeldung angegebenen Daten richtig sind.
1.5 Der Teilnehmer versichert mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes und dem Betreten des Naturparcours, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen - die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden - Mittel ( wie Z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel oder sonstige Drogen ) konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Naturparcours eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.
1.6 Die Mitnahme von Tieren auf das Sportgelände ist verboten.
1.7 Die ZiNa Sports GmbH betreibt aktiven Umweltschutz in allen ihren Unternehmsbereichen. Die Teilnehmer und Besucher haben den Umweltschutz und deren gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden-und Gewässerschutz sowie zum Immissionsschutz.
2. Vertragsabschluss
Mit Absendung des Teilnehmerantrags durch einen Klick auf den Button „ Jetzt bezahlen „ wird ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des Naturparcours abgegeben.
Der Vertrag kommt erst mit E-Mail Bestätigung der ZiNa Sports GmbH innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung des Teilnahmeantrags zustande. Sofern innerhalb dieser Frist keine Bestätigung der ZiNa Sports GmbH bei dem Teilnehmer eingeht, gilt das Angebot als abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zustande.
3. Anmeldung und Stornierung
Teilnehmer können sich nur auf >arboretum-naturparcours.de< anmelden oder stornieren.
Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor dem Nutzungstermin kostenfrei storniert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kostenbeteiligung von 50% der Anmeldegebühr zu zahlen.
4. Wichtige Sicherheitshinweise
4.1.Die Benutzung des Naturparcours ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung des Naturparcours erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
4.2. Die Begehung des Naturparcours ist nur mit festem Schuhwerk möglich ( keine Flip-Flops. High Heels o.ä ).
4.3 Im Bereich des Naturparcours dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Im gesamten Bereich des Naturparcours herrscht absolutes Rauchverbot.
4.4 Während des gesamten Aufenthalts sind sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter/ Trainer der ZiNa Sports GmbH unverzüglich Folge zu leisten.
4.5 Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder anderer gefährden können ( wie z.B. Glasflaschen, Messer oder andere scharfe Gegenstände ), dürfen während der Nutzung des Naturparcours nicht mitgeführt werden.
5. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen
5.1 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter/ Trainer der ZiNa Sports GmbH kann der betreffende Teilnehmer, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, von der Nutzung des Naturparcours ausgeschlossen werden.
5.2 Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern/ Trainern der ZiNa Sports GmbH nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt die ZiNa Sports GmbH keine Haftung.
5.3 Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/ oder Anweisungen der Mitarbeiter/ Trainer behält sich die ZiNa Sports GmbH das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.
6. Haftungsbeschränkung und Schäden
6.1 Die ZiNa Sports GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ZiNa Sports GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt jedoch die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Rechtsmängeln i.S.d. § 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB, sowie bei Garantien ( § 444 BGB ). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 Für Schäden, Verlust oder Verschmutzung der Kleidung oder anderer selbst mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen.
6.3. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich die ZiNa Sports GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6.4 Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter/ Trainer der ZiNa Sports GmbH gemeldet werden.
7. Rechteübertragung - Namensrecht und Recht am eigenen Bild
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, etc. - genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen und der Name des Teilnehmers in den Ergebnislisten veröffentlicht und genutzt werden darf.
Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der ZiNa Sports GmbH ausdrücklich mitzuteilen.
8. Betriebseinstellung, Nichtnutzung
8.1 Die ZiNa Sports GmbH behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen ( z.B. Witterungsbedingungen, Wartung, Gefährdung ) vorübergehend einzustellen bzw. einzuschränken. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
8.2 Tritt ein Teilnehmer den Besuch des Naturparcours nicht an , besteht kein Anspruch auf anteilige oder vollständige Rückerstattung des Eintrittspreises.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sollen vor den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schleiden/ Gemünd.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder dies nach Vertragsabschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und von den Parteien vereinbart worden wären, wenn sie die Lücke erkannt hätten.